1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber – und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit des Haftungsauschlusses
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
“die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR
1. Geltung
1.1. “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR erbringen ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der unvergesslichen sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen nach Zugang bei “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z. B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Der Kunde wird “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen (Teilnehmerzahlen, Telefonnummern, Ansprechpartern, etc.) versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine /Fristen
5.1. Die kostenlose Stornofrist des Kunden endet 6 Wochen vor Leistungsbeginn.
5.2. 25% Stornokosten fallen in der Zeit 4 – 6 Wochen vor Leistungsbeginn an.
5.3. 50% Stornokosten fallen in der Zeit 1 – 4 Wochen vor Leistungsbeginn an.
5.4. 80 % Stornokosten fallen in der Zeit 3 – 6 Tage vor Leistungsbeginn an.
5.5. 100 % Stornokosten fallen ab 2 Tage vor Leistungsbeginn an.
5.6 Sonderfristen bei Großveranstaltungen / Incentives werden individuell festgelegt und im Vertrag ausgewiesen.
6. Rücktritt vom Vertrag
“die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von“ die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR eine taugliche Sicherheit leistet.
7. Preise
7.1. Es gelten die Preise unserer Preislisten. Maßgeblich für die Zahlung ist das schriftlich fixierte Angebot von “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR an den Kunden.
8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen von “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 7,70 % p. a. als vereinbart.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
9.1 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
9.2 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
9.3 Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
9.4 Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
10. Haftung
10.1 “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
10.2 “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort ist der Sitz von “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR
12.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der “die unvergesslichen“, Lena und Thomas Helmer GbR örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart.
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